Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Trocknung
Eine Dämmschichttrocknung mit Erhaltung von Bodenbelägen ist grundsätzlich nur möglich, wenn die darunter liegende Schicht (z.B. ZE-Mörtel) trocken ist. Ansonsten muss der Bodenbelag entfernt werden.
Möglichkeiten einer Zerstörungsfreien Trocknung:
Trocknung der Dämmschicht über die UB-Ranstreifen/-fugen. Mittels
speziellen Düsen wird die Prozessluft über den Randstreifen geführt. Der
Nachteil dieses Verfahren sind hohe Strömungsgeräusche.
Möglichkeiten einer Zerstörungsarmen Trocknung (Erhaltung der Bodenbeläge):
- Trocknung der Dämmschicht über Diagonalbohrungen.
Mittels speziellen Düsen wird die Prozessluft über Diagonalbohrung in den
Randstreifen geführt. Dieses Verfahren ist extrem geräuscharm (keine
Strömungsgeräusche)
- Trocknung der Dämmschicht über Keramik- u. Tonplatten
ZE-Fugenkreuz. Mittels speziellen Düsen wird die Prozessluft über kleine
Bohrungen im Fugekreuzbereich eingeführt. Dieses Verfahren ist sehr aufwändig
und wird nur angewandt, wenn kein anderes Verfahren möglich ist.
Trocknung der Dämmschicht über Bohrung durch die Betondecke.
Mittels spezieller Düsen wird die Prozessluft über kleine Bohrungen (25 bis 50
mm) von unten durch die Betondecke in die Dämmschicht geführt.
Dieses Verfahren wird vorwiegend in Räumen/Wohnungen angewandt, welche sich im
Sockelgeschoss befinden (Bohrung Kellerdecke)
- Trocknung der Dämmschicht über Bohrung durch den Unterlagsboden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Keramikbodenplatten zerstörungsfrei zu entfernen, um sie nach der Trocknung wieder einsetzen zu können.

