Zerstörungsfreie bzw. zerstörungsarme Trocknung

Eine Dämmschichttrocknung mit Erhaltung von Bodenbelägen ist grundsätzlich nur möglich, wenn die darunter liegende Schicht (z.B. ZE-Mörtel) trocken ist. Ansonsten muss der Bodenbelag entfernt werden.

Möglichkeiten einer Zerstörungsfreien Trocknung:

  • Diagonalbohrung im Sockelbereich Trocknung der Dämmschicht über die UB-Ranstreifen/-fugen. Mittels speziellen Düsen wird die Prozessluft über den Randstreifen geführt. Der Nachteil dieses Verfahren sind hohe Strömungsgeräusche.

Möglichkeiten einer Zerstörungsarmen Trocknung (Erhaltung der Bodenbeläge):

  • Trocknung der Dämmschicht über Diagonalbohrungen. Mittels speziellen Düsen wird die Prozessluft über Diagonalbohrung in den Randstreifen geführt. Dieses Verfahren ist extrem geräuscharm (keine Strömungsgeräusche)

  • Trocknung der Dämmschicht über Keramik- u. Tonplatten ZE-Fugenkreuz. Mittels speziellen Düsen wird die Prozessluft über kleine Bohrungen im Fugekreuzbereich eingeführt. Dieses Verfahren ist sehr aufwändig und wird nur angewandt, wenn kein anderes Verfahren möglich ist.

  • Kreuzfugenbohrung in Keramikbodenplatten ZE-FugenTrocknung der Dämmschicht über Bohrung durch die Betondecke. Mittels spezieller Düsen wird die Prozessluft über kleine Bohrungen (25 bis 50 mm) von unten durch die Betondecke in die Dämmschicht geführt.  Dieses Verfahren wird vorwiegend in Räumen/Wohnungen angewandt, welche sich im Sockelgeschoss befinden (Bohrung Kellerdecke)

  • Trocknung der Dämmschicht über Bohrung durch den Unterlagsboden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Keramikbodenplatten zerstörungsfrei zu entfernen, um sie nach der Trocknung wieder einsetzen zu können.